Mit kraftvoller E-Performance und einer fließenden Silhouette schafft der ID.5 eine moderne Symbiose aus SUV und Coupé. „Over-the-Air“ updatefähig und bereit, elektrische Mobilität neu zu definieren.
Stromverbrauch, kWh/100 km: kombiniert 16,2; CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse A+++*
Farbe: Mondsteingrau/Schwarz
Ausstattung: Notbremsassistent „Front Assist“ mit Fußgänger- und Radfahrererkennung, Radio „Ready 2 Discover Max“, Spurhalteassistent „Lane Assist“, Leichtmetallräder, Klimaanlage „Climatronic“, schlüsselloses Startsystem u. v. m.
Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Stand 05/2022. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gültig bis zum 30.06.2022.
2) Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Alle Preise inkl. MwSt., Werksauslieferungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt.
3) Mit Stand vom 13.12.2021 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025.Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Umweltbonus mit verdoppeltem Bundesanteil wie hier dargestellt über den 31.12.2021 hinaus bis einschließlich zum 31.12.2022 fortführen zu wollen. Maßgeblich ist ausschließlich die mögliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.